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Corona-Verordnung
gültige CoronaVO ab 18.01.2021
Weitere Infos zur aktuell gültigen Verordnung finden Sie hier.
Neue Corona-Regelungen:
Neue Verordnung zu Quarantäne und Isolation ab 11.01.2021
Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I – zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben. Sie sollten sich also sofort und ohne Umwege nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort möglichst keinen Besuch empfangen.
Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg, wonach sich die genannten Personen sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben müssen. Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden.
Die Corona-Verordnung Absonderung sowie weitere Infos finden Sie hier.
Hinweise für Einreisende aus Risikogebieten gilt (Stand 11.01.2021):
Die aktuellen Risikogebiete können Sie unter dem folgenden Link abrufen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Die vollständige Landes-Verordnung (CoronaVO Einreise-Quarantäne) finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
Weitere Verordnungen des Landes Baden-Württemberg
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat alle bisher erlassenen Rechtsverordnungen übersichtlich auf einer Seite dargestellt und aktualisiert diese laufend. Dort finden Sie auch einen Link zur Übersicht häufig gestellter Fragen im Hinblick auf die Regelungen der CoronaVO bzw. der Spezialverordnungen.
Um auf die Seite des Sozialministeriums zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Um auf die Seite des Kultusministeriums zu gelangen, u.a. für Verordnungen wie die CoronaVO-Schule und weitere Informationen hierzu, klicken Sie bitte hier.