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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und um den Dienstbetrieb weiterhin dauerhaft aufrechtzuerhalten, ist es zwingend notwendig, das Rathaus wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr zu schließen. Trotzdem sind wir auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. In dringenden Fällen ist ein Zutritt ins Rathaus nur nach Terminvereinbarung möglich.
Unsere allgemeinen Kontaktdaten lauten:
E-Mail: gemeinde@dogern.de
Telefon: 07751 8318-0
Die persönlichen Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie hier.
Sollte ein persönliches Erscheinen erforderlich sein, so sind gewisse Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu beachten:
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihre Gemeindeverwaltung
Wir haben die wichtigsten Leistungen, die keine persönliche Vorsprache erfordern aufgelistet und die entsprechende Vorgehensweise dargestellt.
Übersicht über die wichtigsten Leistungen
Hinweis aus dem Ausweis- und Passamt zur Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten wenn möglich online zu erledigen oder zu verschieben. Sollte Ihr alter Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.
Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.
Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.
Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.