MIt dem ab Montag, den 02.11.2020 geltenden Lockdown light sind grundsätzlich alle öffentlichen und privaten Sportanlagen für die Nutzung gesperrt.
Die Anlagen dürfen ausnahmsweise weitergenutzt werden, wenn die Nutzung
erfolgt.
Vereinsversammlungen oder Mitgliederversammlungen können nach vorheriger Reservierung in der Gemeindehalle trotz deren Sperrung stattfinden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versammlung zwingend notwendig und nicht in digitaler Form (z.B. Videokonferenz) stattfinden kann. Der Verein hat ein entsprechendes Hygienekonzept vorzulegen. Gleiches gilt für Vorstandssitzungen.