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Gemeinde Dogern (Druckversion)

Bebauungspläne

Bauleitplanverfahren

Ein Bebauungsplan regelt, in welcher Art und Weise ein Grundstück bebaubar ist. Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Gemeinderat beschlossen; die Rechtskraft tritt i.d.R. mit der Bekanntmachung der Satzung ein. Das Verfahren ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt und sieht verschiedene Stufen vor. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage wird den zuständigen Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung gegeben. Der Gemeinderat prüft im Anschluss die vorgetragenen Anregungen und wägt diese gegeneinander und untereinander ab.

Nicht für jedes Gebiet bzw. für jedes Grundstück einen Bebauungsplan gibt. Sofern Sie sich nicht sicher sind, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Gemeinde oder dem zuständigen Baurechtsamt nachzufragen.

Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines bebauten Gebietes, für das es keinen Bebauungsplan gibt (Innenbereich), muss sich Ihr Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Liegt das Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung in der Regel nicht in Betracht.

Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Dogern wurden entsprechend der INSPIRE-Richtlinie digitalisiert. Sie finden diese im Geoportal des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie.
Direktlink zum PDF-Download

Aktuelle Bauleitplanverfahren:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldshut-Tiengen, Dogern, Lauchringen, Weilheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2023 die 10. Teiländerung des Flächennutzungsplans nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinsame Ausschuss den Vorentwurf der 10. Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 07.12.2023 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Innerhalb des Gebiets der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft ist folgende bauliche Entwicklung geplant:
 
Weilheim Sonderbaufläche „Solarpark Dietlingen“
Die Energiedienst Holding AG beabsichtigt in der Gemeinde Weilheim, eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage auf einer Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 1843, Gemarkung Dietlingen zu errichten. Die Anlage soll mit einer Leistung von ca. 2,5 Megawatt Peak (MAp) entstehen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird mit der Begründung, dem Übersichtsplan, den Planteilen, dem Umweltbericht, der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung und der Standortbewertung in der Zeit
 
vom 06.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 (Veröffentlichungsfrist)
 
auf der Homepage der Stadt Waldshut-Tiengen unter
https://www.waldshut-tiengen.de/stadtentwicklung/news
bzw. Homepage > Stadtentwicklung > News im Internet veröffentlicht.

http://www.dogern.de//de/leben-wohnen/ortsentwicklung/bauen-wohnen/bebauungsplaene