Der Gutachterausschuss der Gemeinde Dogern hat in der Sitzung vom 16. März 2021 die Richtwerte für Bauland für die Jahre 2019 und 2020 wie folgt festgelegt:
Straßenzüge | Euro/m² | NA |
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Im Bungert; nördl. Hattelstraße zwischen Im Langholz und Im Bungert; nördlicher Teil Letzeweg | 140,00 | WA |
Alte Straße, nördl. Teil | 95,00 | MI |
Untere Hatteläcker; Langholzweg; Albbrucker Straße (ausg. westl Im Langholzweg, nördl. Teil); Hattelstraße (ausg. nördl. Bereich zw. Langholzweg und Im Bungert sowie westl. Im Langholzweg); Redmannstraße; Im Anrain; Waldvogtweg; Einungstraße; Am Bächle; südl. Teil Letzeweg inkl. Nebengasse; Brunnenweg; Oberdorfstraße; Kirchstraße (nördl. Bahnlinie); westl. Birkinger Straße (nördl. Bahnlinie); Am Schürlebach; Mühlemattweg | 140,00 | MI |
östl. Birkinger Straße (nördl. Bahnlinie); Weinbergstraße; Im Böhnler | 150,00 | MI |
Obere Hatteläcker; westl. Bereich Im Langholzweg; nördl. Bereich Albbrucker Straße; Hattelstraße westl. ab Im Langholzweg | 160,00 | WA |
Buchmattenstraße; Rüttebuckstraße; Eschbacher Straße (nördl. Bahnlinie) | 150,00 | WA |
Rötestraße; Ligusterweg; Lindenstraße; nördl. Hauptstraße zw. Kreisverkehr und Im Winkel; Schulstraße; Lehmattstraße; Kreuzmattenstraße; Ahornweg; Bahnhofstraße; Kirchstraße südl. Bahnlinie bis Hauptstraße; Rathausweg; Am Mühleweiher; Kapellengässle; nördl. Teil Im Winkel Im Grün; östl. Birkinger Straße (südl. Bahnlinie); Eschbacher Straße (südl. Bahnlinie); Am Bückle; Hauptstraße (Teil östl. der Eschbacher Straße) | 140,00 | MI |
In der Ewies; südl. Hauptstraße zw. Sportanlage und Friedhof; Kirchstraße (südl. Hauptstraße); Lettenstraße; Im Letten; Schmidtmattenstraße; südl./westl. Teilbereich Neumattenstraße | 150,00 | MI |
Ortskern | 155,00 | MI |
östl. Birkinger Straße (südl. Im Grün); Hauptstraße (östl. Birkinger Straße) | 130,00 | MI |
Gewerbegebiet Schnöt | 70,00 | GE |
Gewerbegebiet Winkel-Eckebühl | 70,00 | GE |
Landwirtschaftliche Flächen | Euro/m² |
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Bodenrichtwerte für Ackerflächen auf der Gemarkung Dogern | 2,00 |
Bodenrichtwerte für Grünflächen auf der Gemarkung Dogern | 1,20 |
Bodenrichtwerte für Waldflächen auf der Gemarkung Dogern | 0,35 |
Abkürzungsverzeichnis:
NA = Nutzungsart
WA = vorwiegend Wohnbauflächen
MI = gemischte Bauflächen
GE = gewerbliche Flächen
Die Werte gelten inkl. Erschließungskosten
Hier können Sie einen Übersichtslageplan mit den eingezeichneten Bodenrichtwerten herunterladen:Lageplan Bodenrichwerte Dogern (beste Darstellung mit Adobe Acrobat Reader)
Erläuterungen der Bodenrichtwerte
(1) Gemäß § 193 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss von Dogern Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, der Gutachterausschussverordnung sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung zum Stichtag 31.12.2018 für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt.
(2) Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
(3) Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke gelten ohne Bewuchs.
(4) Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.
(5) Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
(6) Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z.B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.
(7) Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.