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Mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt hin zu einer umfassenden Regelung der Geräuschimmissionen getan. Die Umgebungslärmrichtlinie befasst sich mit den Geräuschen des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs, in Ballungsräumen auch der darin liegenden Industriegelände.
Erstmals sind für 2007 landesweit Lärmkarten erstellt worden. Für 2012 erfolgte die zweite Stufe der Lärmkartierung mit dem vollen Kartierungsumfang. Die Lärmkarten zeigen die Lärmbelastung von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie in Ballungsräumen auch die sonstigen relevanten Lärmquellen wie z.B. Industriegelände.
Auf den Lärmkarten aufbauend werden Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Die Öffentlichkeit ist zu beteiligen und erhält unter anderem rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuarbeiten. Lärmaktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Zuständig für die Lärmaktionsplanung sind die Städte und Gemeinden für die Hauptverkehrsstraßen. Für die Haupteisenbahnstrecken und somit auch für die Hochrheinstrecke ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.
Lärmaktionspläne sind grundsätzlich für alle kartierten Gebiete aufzustellen, in denen die Umgebungslärmkartierung Lärmbetroffene ausweist. Bereiche mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) LDEN und 55 dB(A) LNight liegen in einem gesundheitskritischen Bereich und sind daher auf jeden Fall zu berücksichtigen. Mit der Lärmaktionsplanung ist darauf hinzuwirken, diese Werte nach Möglichkeit zu unterschreiten. Vordringlicher Handlungsbedarf besteht in Bereichen mit sehr hohen Lärmbelastungen (LDEN ≥ 70 dB(A) oder LNight ≥ 60 dB(A)).
Auf der Gemarkung Dogern wurde die Umgehungsstraße B 34 durch die LUBW kartiert. Auf Basis der Lärmkartierung des Landes sind nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Aktionspläne zu erstellen. Zuständig hierfür sind Städte und Gemeinden mit betroffenen Einwohnern von Hauptverkehrswegen. Auch die Gemeinde Dogern ist hiervon durch die B 34 betroffen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2020 den Lärmaktionsplan nach vorheriger öffentlicher Auslegung beschlossen.
Lärmaktionsplan der Gemeinde Dogern
Lärmkartierung der LUBW 2017
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen.
Über das GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser.
Hier gelangen Sie zu dem GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes