Gemeinde Dogern

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Friedhof der Gemeinde Dogern

Der Friedhof Dogern ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Dogern. Grundsätzlich können auf dem Friedhof Dogern Verstorbene aller Konfessionen beigesetzt werden. Er dient in erster Linie der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen, insbesondere Verstorbener, die enge verwandtschaftliche Beziehungen zu Einwohnern der Gemeinde Dogern haben oder die aufgrund der Inanspruchnahme pflegerischer Hilfe aus der Gemeinde verzogen sind.

Die Gemeinde erhebt Gebühren für die Bestattung. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Art der Bestattung. Die aktuelle Friedhofsordnung finden Sie bei uns im Bürgerportal unter der Rubrik Ortsrecht & Satzungen.

Folgende Arten von Grabstätten stehen zur Verfügung:

  1. Reihengräber (Einzelgräber)
  2. Urnenreihengräber (Einzelgräber)
  3. Wahlgräber (Doppelgräber)
  4. Urnenwahlgräber (Doppelgräber)
  5. Urnenreihengräber (Einzelgräber) im Rasengrabfeld oder im gärtnergepflegten Grabfeld (beide pflegefrei)
  6. Urnenwahlgräber (Doppelgräber) im Rasengrabfeld oder im gärtnergepflegten Grabfeld (beide pflegefrei)
  7. Sternenkinder (Informationen zum Sternenkinderfeld)

Kontakt
Gerne erteilen wir nähere Informationen auch in einem persönlichen Gespräch.

Simone Sternberg
Tel.: 07751 8318-29
ssternberg@dogern.de