Gemeinde Dogern

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Informationsangebot zur Photovoltaikpflicht

Seit dem 1. Januar 2022 besteht bei Neubauten im Nichtwohnbereich und für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ab dem 1. Mai 2022 gilt dasselbe für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant.

FAQ des des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht (Stand: März 2023)

Weitere Informationen zum Thema Energiewende finden Sie hier.