Gemeinde Dogern

Seitenbereiche

Volltextsuche

Seiteninhalt

Ganztagesbetreuung in der Grundschule

Die Gemeinde Dogern bietet seit vielen Jahren eine schulzeitbegleitende Betreuung sowie eine Ferienbetreuung für Kinder der Grundschule Dogern an. Das Betreuungsteam wird seit einigen Jahren durch den Caritasverband Hochrhein e.V. pädagogisch begleitet und unterstützt.

Die Schulkindbetreuung stellt einen wichtigen Baustein dar, um Eltern nach der Kindergartenzeit ihrer Kinder eine verlässliche Betreuungsmöglichkeit zu bieten, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeines & Rund um die Platzanmeldung

Wer kann die Schulkindbetreuung in Anspruch nehmen?

Aufnahmeberechtigt zur schulzeitbegleitenden Betreuung sind Kinder, die an einer Grundschule der Gemeinde Dogern eingeschult sind.

Aufnahmeberechtigt zur Ferienbetreuung sind Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dogern oder Albbruck, die an einer Grundschule eingeschult sind.

Elternbeiträge

Schulzeitbegleitende Betreuung

Betreuungsmodul

Elternbeitrag

Frühbetreuung

61,00 €/Monat

Spätbetreuung

81,00 €/Monat

Nachmittagsbetreuung

bis zu 3 Tage: 48,00 €/Monat

bis zu 5 Tage: 81,00 €/Monat

Auf die Betreuungsangebote der schulzeitbegleitenden Beetreuung wird ein Geschwisterrabatt in Höhe von 20 % pro Kind gewährt, sofern zwei oder mehr Kinder eines Haushalts gleichzeitig die Betreuung besuchen.

Ferienbetreuung

Betreuungsmodul

Elternbeitrag

Basismodul

30,00 €/Betreuungstag

GT-Modul

10,00 €/Betreuungstag

Wie und Wo melde ich mein Kind an?

Schulzeitbegleitende Betreuung

Die Anmeldung zur schulzeitbegleitenden Betreuung erfolgt anhand der Bedarfsmeldung. Frist für die Abgabe der Bedarfsmeldung ist regelmäßig der 15. März eines Jahres. Für die Bedarfsmeldung steht Ihnen das Online-Verfahren zur Verfügung.

Die Gemeinde plant auf Grundlage der bis zu diesem Stichtag vorliegenden Bedarfsmeldungen die Betreuungsgruppen und Platzkapazitäten für das kommende Schuljahr.

Eine später eingehende, nachträgliche Bedarfsmeldung bzw. Anmeldung ist grundsätzlich möglich, kann aber nur im Rahmen verfügbarer Restplatzkapazitäten noch berücksichtigt werden.

Ferienbetreuung

Die verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt über das Portal Feripro der angebotsführenden Gemeinde. Die Entscheidung über die Vergabe der Ferienbetreuungsplätze erfolgt frühestens 6 Monate vor dem jeweiligen Ferienbetreuungszeitraum auf Grundlage der bis zur Anmeldefrist vorliegenden Anmeldungen.

Ferienzeitraum

Betreuungsort

Anmeldefrist

Anmeldeportal

Herbstferien 2026

Dogern

26.04.2026

Feripro Dogern

Fasnachtsferien 2027

Albbruck

04.08.2026

Feripro Albbruck

Osterferien 2027

Dogern

25.09.2026

Feripro Dogern

Pfingstferien 2027

Albbruck

18.11.2026

Feripro Albbruck

Sommerferien 2027

Teil 1 in Dogern

29.01.2027

Feripro Dogern

 

Teil 2 in Albbruck

29.01.2027

Feripro Albbruck

Bekommt mein Kind ein warmes Mittagessen?

Schulzeitbegleitende Betreuung

Die Gemeinde bietet im Rahmen der schulzeitbegleitenden Betreuung von Montag bis Freitag einen warmen Mittagstisch an. Der Mittagstisch ist im Rahmen der Spätbetreuung wahlweise buchbar. Sie können Ihrem Kind auch ein Vesper mitgeben. In der Nachmittagsbetreuung ist die Teilnahme am warmen Mittagstisch verpflichtend. Die Buchung des warmen Mittagessens erfolgt im Zusammenhang mit der verbindlichen Anmeldung zur Betreuung.

Ferienbetreuung

In der Ferienbetreuung ist das Mittagessen fester Bestandteil der Betreuung. Der Elternbeitrag ist hier im Gesamtelternbeitrag einkalkuliert. Es bedarf keiner gesonderten Anmeldung.

Weitere Informationen & Downloads

Information vom Kultusministerium Baden-Württemberg

Hier sind alle offiziellen Informationen zum stufenweisen eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu finden: ab wann er gilt, welche Klassenstufen betroffen sind, Umfang und Rahmen, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

Downloads & Links der Gemeinde Dogern

Ganztagesbetreuungssatzung Grundschule

Bedarfsmeldung

Anmeldeportal Feripro Dogern

Anmeldeportal Feripro Albbruck

.

Häufige Fragen rund um die Betreuung

Was muss ich zur Bring- und Abholsituation beachten?

Hol- & Bringzeiten

In der Frühbetreuung ist die Bringzeit innerhalb der Öffnungszeit variabel gestaltet. Dies bedeutet, dass die Kinder morgens ab 07:00 Uhr flexibel ankommen können. Die Kinder werden dann bis zum Unterrichtbeginn betreut.

In der Spätbetreuung können die Kinder bis 13:00 Uhr flexibel durch Berechtigte abgeholt werden. Danach ist eine Abholung erst wieder um 14:00 Uhr möglich. Sofern die Kinder nicht vor Betreuungsende abgeholt werden, werden diese um 14:00 Uhr nach Hause entlassen oder entsprechend der Anmeldung in der Nachmittagsbetreuung weiterbetreut.

In der Nachmittagsbetreuung werden die Kinder mit einem Ganztagesbetreuungsbedarf betreut. Die Abholzeit beginnt um 15:30 Uhr.

Die Kinder dürfen nicht vor Beginn der festgelegten Betreuungszeiten eintreffen und müssen pünktlich abgeholt werden bzw. nach Beendigung der Betreuung die Räumlichkeiten verlassen. Zu den Räumlichkeiten zählt auch der Schulhof.

Aufsichtspflicht & Nachhauseweg

Mitarbeitende der Schulkindbetreuung haben die Aufsichtspflicht über die Kinder, sobald sie von den Sorgeberechtigten der Schulkindbetreuung übergeben werden. Auf dem Weg zu und von der Schulkindbetreuung sind die Sorgeberechtigten verantwortlich. Nach § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben in der Regel die Eltern als Sorgeberechtigte die Personensorge.

Mein Kind wird von der Schulkindbetreuung abgeholt:
Kinder, die von der Schulkindbetreuung abgeholt werden, dürfen von den Mitarbeitenden der Schulkindbetreuung nur an Sorgeberechtigte übergeben werden. Das bedeutet, dass ein Kind grundsätzlich nur den Eltern übergeben werden kann. Keine anderen Personen, auch wenn die Personen dem Kind vertraut bzw. der Einrichtung bekannt sind, können das Kind abholen. Nur eine vorliegende schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten (Vollmacht) ermöglicht es, dass andere Personen das Kind aus der Schulkindbetreuung abholen können.

Mein Kind kann alleine in und von der Schulkindbetreuung gehen:
Die Betreuungskräfte haben ausschließlich während der vereinbarten Betreuungszeit und in den Räumlichkeiten der Schulkindbetreuung die Aufsichtspflicht über Ihr Kind. Wenn Ihr Kind den Weg von und zur Schulkindbetreuung alleine gehen kann, sind Sie als Sorgeberechtigte für den Weg zur und von der Schulkindbetreuung verantwortlich. Sie müssen der Schulkindbetreuung versichern, dass Ihr Kind in das Verhalten im Straßenverkehr eingewiesen und aufgrund seines Entwicklungsstandes in der Lage ist, den Schulweg gefahrlos zu bewältigen.

Unter der Rubrik "Schulleben" finden Sie den aktuellen Schulwegplan. Dieser Schulwegplan unterstützt Sie dabei, einen sicheren Schulweg auszuwählen und weist Sie auf konkrete Gefahrenstellen auf den Schulwegen hin.

Muss ich mein Kind jedes Schuljahr neu anmelden?

Das Betreuungsjahr beginnt mit dem ersten Schultag eines Schuljahres und endet am Tag vor dem ersten Schultag des auf das Schuljahr folgende Schuljahr. Für die Kinder der Klassenstufe 1 beginnt das Betreuungsjahr abweichend mit dem dem ersten Schultag nach der Einschulung.

Die Anmeldung zur Betreuung ist jährlich neu zu beantragen.

Welche abweichenden Öffnungszeiten gelten?

Klassenstufe 1

  • An den ersten beiden Tagen nach der Einschulung beginnt die Spätbetreuung bereits um 11:00 Uhr.

Alle Klassenstufen

  • Am "Schmutzigen Donnerstag" beginnt die Spätbetreuung bereits um 11:00 Uhr.
  • Die Gemeinde kann die Einrichtung an einzelnen Tagen aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung der Betreuungskräfte) schließen.
  • Erfahrungsgemäß wird am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien und den Sommerferien die Nachmittagsbetreuung regelmäßig nicht mehr in Anspruch genommen. Wir bitten daher die Eltern, ihre Kinder frühzeitig an diesen Tagen abzumelden. Die Gemeinde behält sich daher weitere Angebotskürzungen bzw. -erweiterungen vor.

Was muss ich tun bei der Erkrankung meines Kindes?

Sollten die Kinder an einzelnen oder mehreren Tagen nicht an der Betreuung teilnehmen, sind die Betreuungskräfte von den Sorgeberechtigten direkt und umgehend zu informieren. Insbesondere gilt dies bei Krankheit, Schulausflug, familiären und sonstigen Gründen.

Sollten aus dem Versäumnis der Abmeldung durch die Sorgeberechtigten eine Suche nach dem fehlenden Kind mit erheblichem Zeitaufwand für das Betreuungsteam ausgelöst werden, kann der Personalaufwand den Sorgeberechtigten durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Gleiches gilt bei verspäteter Abholung.

Kann mein Kind von der Betreuung ausgeschlossen werden?

Kinder können ohne Einhaltung einer Frist von der weiteren Teilnahme an den Betreuungsangeboten ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn sie wiederholt oder schwerwiegend gegen die Benutzungsregeln verstoßen oder den geordneten Ablauf der Betreuung erheblich beeinträchtigen, insbesondere, wenn andere Kinder oder Personal der Einrichtung durch das Kind oder ein Elternteil gefährdet sind.

Eine Kündigung ist auch möglich, wenn erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Personensorgeberechtigten und der Betreuungseinrichtung über das Betreuungsangebots und/oder eine dem Kind angemessen Betreuung trotz eines vom Träger anberaumten Einigungsgespräches nicht ausgeräumt werden können.

Was passiert bei medizinischen Notfällen?

Mit der Anmeldung zum Betreuungsangebot stimmen die Sorgeberechtigten zu, dass für ihr Kind bei einem Notfall ärztliche Hilfe in die Einrichtung angefordert werden kann, bzw. ihr Kind bei einem Notfall zum nächsten Kinderarzt, notfalls jedem anderen Arzt oder per Rettungsdienst in das Krankenhaus gebracht werden kann.