Gemeinde Dogern

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Wohnbauflächen

Die Entwicklung von bedarfsgerechten Wohnbaugebieten ist erklärtes Ziel der Gemeinde. Die günstige Verkehrsanbindung, die Nähe zu Kindergärten und Schulen sowie die vielfältigen Angebote im Bereich Musik, Sport, Freizeit und Kultur bieten die idealen Rahmenbedingungen für Ihr neues Zuhause.

Die Gemeinde Dogern hat mit der Erschließung des Neubaugebiets Obere Hatteläcker II Platz für rd. 90 Wohneinheiten in den unterschiedlichen Wohnformen erschlossen bzw. befindet sich derzeit in der Erschließung. Das Bewerbungsverfahren ist gestartet. Nähere Informationen siehe nachfolgend.

Neubaugebiet "Obere Hatteläcker II"

Im Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft ist das ca. sechs Hektar große Gebiet "Obere Hatteläcker II" als Wohnbauentwicklungsfläche ausgewiesen. Aufgrund der großen Nachfrage nach Baugrundstücken ist die Gemeinde in die Planungen und Erschließung eines Teilgebiets eingestiegen.

Grundsatzbeschluss zur Erschließung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14. Juli 2020 den Grundsatzbeschluss zur Teilerschließung eines ca. 2,6 ha großen Areals getroffen. Basis dieser Entscheidung war neben der Bauplanungsseite sowie der technischen Bebaubarkeit eine positive Wirtschaftlichkeitsprognose. Bauland muss bezahlbar sein. Dennoch muss sich das gesamte Projekt selbst auch tragen. Mit diesem Grundsatzbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die konkreten Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern aufzunehmen und das Projekt voranzutreiben. Ziel ist es, bis Ende des Jahres 2020 die Grunderwerbsgespräche abzuschließen und in die konkrete Erschließungsplanung einzusteigen.

Grunderwerb und Aufstellung des Bebauungsplans
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30. März 2021 die Stadtbau Lörrach GmbH mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans beauftragt. Gleichzeitig wurde das Ingenieurbüro Tillig mit der Verkehrs- und Erschließungsplanung beauftragt. Der Einstieg in die Bauleitplanung erfolgte aufgrund der nahezu abgeschlossenen Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern. Die Gemeinde bedankt sich herzlich für die Veräußerungsbereitschaft und der Mitwirkung an der Entwicklung eines Neubaugebiets.

Der Gemeinderat hat erstmals im November 2021 über die von der Stadtbau Lörrach GmbH ausgearbeiteten Entwicklungskonzepte beraten. Auf Basis dieser Beratung wurde das Konzept weiterentwickelt und am 25.01.2022 vom Gemeinderat final beschlossen. Zwischenzeitlich konnte auch der Bebauungsplan "Obere Hatteläcker II" aufgestellt werden.

Veräußerung von Bauplätzen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.05.2023 die Kaufpreise beraten und nach ausführlicher Diskussion letztlich wie folgt festgelegt:

  1. Für Einfamilienhaus-Grundstücke beträgt der Verkaufspreis 260,00 €/m².         
  2. Für Doppelhaus-Grundstücke beträgt der Verkaufspreis 255,00 €/m².     
  3. Für Reihenhaus-Grundstücke beträgt der Verkaufspreis 245,00 €/m².    
  4. Für Mehrfamilienhaus-Grundstücke beträgt der Verkaufspreis 360,00 €/m².

Übersichtsplan Verkaufspreise

 

Veräußerung von Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken

Das Bewerbungsverfahren für die Vergabe der Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken ist abgeschlossen. Die eingegangenen Bewerbungen werden nun geprüft und für die Vergabeentscheidung im Gemeinderat vorbereitet.

 

Veräußerung von Reihenhaus- und Mehrfamilienhausgrundstücken

Überichtsplan Mehrfamilienhaus-Grundstücke
Übersichtsplan Reihenhaus-Grundstücke

Die Vergabe Bauplätze für Reihen- und Mehrfamilienhäusern im Baugebiet „Obere Hatteläcker II“ erfolgt über eine preisgebundene Konzeptvergabe.

Die Bewerbungsunterlagen werden nach den Vergabekriterien bewertet, vorgeprüft und in eine erste Reihenfolge gebracht. In einem zweiten Schritt werden die Entwürfe in einer nichtöffentlichen Sitzung in einer Jury beraten und in Vergabevorschlag für den Gemeinderat ausgearbeitet. Der Gemeinderat entscheidet letztlich über die Vergabe der Flächen nach Vorschlag der Jury.

Auslobungstext zur Konzeptvergabe Obere Hatteläcker II
Bebauungsplan Obere Hatteläcker II

Einwilligungserklärung zum Datenschutz

Zur Vorbereitung der Bewerberauswahl war es daher erforderlich, sogenannte Vergabekriterien festzulegen. Die Vergabe des Baulands durch die Gemeinden erfolgt seit jeher im Wege pflichtgemäßer Ermessensausübung unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, der Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit sowie der Bestimmtheit. Um ihr Vergabeermessen zu konkretisieren, hat der Gemeinderat Bauplatzvergabekriterien aufgestellt. Die Kriterien wurden dabei aus den Zielen des Gemeindeentwicklungskonzepts abgeleitet.

Vergaberichtlinie MFH-Grundstück

Vergaberichtlinie RH-Grundstück

Das Bewerbungsverfahren für die Vergabe der Reihenhaus- und Mehrfamilienhausgrundstücke läuft seit dem 14.11.2023. Die Interessenten für ein Baugrundstück müssen sich schriftlich bei der Gemeindeverwaltung in Dogern, Rathausweg 1, 79804 Dogern um ein Baugrundstück im Baugebiet „Obere Hatteläcker II“ bewerben. Bewerbungen, die bis zum 31.01.2024 bei der Gemeindeverwaltung Dogern eingereicht werden, werden ohne Beachtung des Abgabetages in die Vergabe der Bauplätze einbezogen.

 

 

Hinweis aus aktuellem Anlass:

Durch die oftmals nicht genehmigte aufgestellte Werbebeschilderung an kommunalen oder sich in Planung befindlichen Baugebieten wird oftmals der Eindruck vermittelt, dass diese Grundstücke lediglich von dem dort werbenden Bauunternehmen bebaut bzw. über dieses erworben werden kann.
 
Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich hiervon distanzieren und darauf hinweisen, dass die Gemeinde Dogern die Grundstücke veräußert und Auskünfte über die aktuelle Verfügbarkeit und Bebaubarkeit der Bauplätze geben kann.