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Ein Bebauungsplan regelt, in welcher Art und Weise ein Grundstück bebaubar ist. Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Gemeinderat beschlossen; die Rechtskraft tritt i.d.R. mit der Bekanntmachung der Satzung ein. Das Verfahren ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt und sieht verschiedene Stufen vor. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage wird den zuständigen Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung gegeben. Der Gemeinderat prüft im Anschluss die vorgetragenen Anregungen und wägt diese gegeneinander und untereinander ab.
Nicht für jedes Gebiet bzw. für jedes Grundstück einen Bebauungsplan gibt. Sofern Sie sich nicht sicher sind, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Gemeinde oder dem zuständigen Baurechtsamt nachzufragen.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines bebauten Gebietes, für das es keinen Bebauungsplan gibt (Innenbereich), muss sich Ihr Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Liegt das Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung in der Regel nicht in Betracht.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Dogern wurden entsprechend der INSPIRE-Richtlinie digitalisiert. Sie finden diese im Geoportal des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie.
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