Gemeinde Dogern

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Fundsachen

Gemäß § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat, wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

SIE HABEN ETWAS GEFUNDEN?

Fundgegenstände sind beim Fundbüro der Gemeindeverwaltung Dogern abzugeben.

Für die Fundanzeige werden folgende Angaben benötigt:

-       Angaben zum Finder
-       Fundort
-       Fundzeit

Die Fundsache wird auf der Fundanzeige genau beschrieben. Bei Fundfahrrädern werden die Angaben zum Abgleich an die Polizei weitergeleitet.

SIE HABEN ETWAS VERLOREN?

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie sich beim Fundamt der Gemeindeverwaltung Dogern erkundigen, ob der Gegenstand abgegeben wurde.

Kann bei einer abgegebenen Fundsache ein Name oder eine Adresse ermittelt werden, erfolgt eine Benachrichtigung des/der Eigentümer/in.

Wurde der Gegenstand in einem Bus oder in der Bahn verloren, dann sollten Sie zuerst beim zuständigen Busunternehmen oder der Bahn nachfragen:

  • Waldshuter Tarifverbund GmbH (WTV), Eisenbahnstraße 11, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/8964-0, auskunft@wtv-online.de, www.wtv-online.de
  • Deutsche Bahn, Fundservice-Hotline, Tel. 0900 / 1990599

Sollte der gesuchte Gegenstand nach genauer Beschreibung als Fundsache ermittelt werden und ein entsprechender Nachweis kann vorgelegt werden, kann die Fundsache ausgehändigt werden.

Bei Autoschlüsseln ist ein Eigentumsnachweis notwendig (z. B. Vorlage der Fahrzeugpapiere mit Schlüssel-Nr.).

Bei Fahrrädern muss die genaue Beschreibung erfolgen und Angaben zur Rahmennummer gemacht bzw. der Kaufvertrag vorgelegt werden.

Bei Mobiltelefonen muss die IMEI-Nummer angegeben bzw. der Kaufvertrag vorgelegt werden.

Der Verlust/der Diebstahl von Ausweisdokumenten ist im Bürgerbüro Tel. 07751/8318-27 bzw. bei der Polizei anzuzeigen. Bei Ausweisen mit eingeschalteter Online-Funktion ist die Sperrhotline: 116 116 anzurufen.

Der Verlust/der Diebstahl von EC- oder Kreditkarten ist dem jeweiligen Kreditinstitut bzw. der Polizei mitzuteilen. Hier gilt ebenfalls die Sperrhotline: 116 116.

AUFBEWAHRUNGSFRIST

Aufbewahrung von Fundsachen

Aufbewahrungsfristen:

  • 6 Monate

Lebensmittel und stark verschmutzte, gesundheitsgefährdende, geruchsintensive und beschädigte Gegenstände werden nicht aufbewahrt und sofort vernichtet.

Sollte sich der Eigentümer einer Fundsache nach 6 Monaten nicht gemeldet haben, kann der Finder das Eigentum an der Fundsache erwerben, wenn er den Anspruch auf Eigentumserwerb bei der Abgabe des Gegenstandes angemeldet hat, ansonsten geht die Fundsache in das Eigentum der Gemeinde über.

Bei eingetragenem Eigentumserwerb nach Ablauf der 6 Monate, wird der/die Finder/in benachrichtigt, dass der Fund abgeholt werden kann.


Gemeindeverwaltung Dogern
Bürgerbüro, Fundbüro
Petra Brauch
Rathausweg 1 | 79804 Dogern
Tel.: 07751/8318-0 oder -21
gemeinde(@)dogern.de oder p.brauch(@)dogern.de