Gemeinde Dogern

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Städtebauliche Erneuerung in Dogern

Die Gemeinde Dogern hat im Jahr 2018 ein Gemeindeentwicklungskonzept erarbeitet. Dieses war Grundlage für den Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm. Im März 2019 erhielten wir nun die Förderzusage in Höhe von 800.000 €.

Gemeindeentwicklungskonzept und Programmaufnahme

Warum ein Gemeindeentwicklungskonzept?

Mit der Sanierung der Hauptstraße und des Hallenvorplatzes, dem Neubau des Kindergartens und des Feuerwehrgerätehauses sowie die Klärung der baulichen Entwicklung in puncto Rathaus stehen in der Gemeinde große und investive Projekte zur Umsetzung an. Ansatz war und ist es, all diese Projekte im Kontext zueinander zu betrachten und eine mittel- bis langfristige Strategie zur städtebaulichen und funktionalen Weiterentwicklung Dogerns zu erarbeiten (Gemeindeentwicklungskonzept).

Für die anstehenden Maßnahmen sind hohe Investitionen erforderlich, die die Gemeinde trotz der aktuell guten Finanzlage alleine nicht aufbringen kann. Es stellt sich daher die Frage, inwiefern die Gemeinde durch die städtebaulichen Programme des Landes und Bundes gefördert werden kann. Seit der Ausschreibung für das Programmjahr 2013 fordert das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Arbeit für die Programme der städtebaulichen Erneuerung ein „Gesamtörtliches Entwicklungskonzept“ (GEK) und ein davon abgeleitetes „Gebietsbezogenes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK). Solche Konzepte gibt es in Dogern noch nicht und sollen nun unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger entwickelt werden.

Ziel ist es, mit dem Gesamtörtlichen Entwicklungskonzept und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept diese mittel- bis langfristige Strategie zu erarbeiten, und gleichzeitig sollen diese Konzepte dann als Grundlage für die Aufnahme in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung dienen.

Klausursitzung des Gemeinderats vom 13.09.2018

Mit dem Beschluss ein Entwicklungskonzept für die Gemeinde zu erstellen, wurde am 19.06.2018 ein erster Meilenstein für die Zukunft der Gemeinde gelegt. Das Entwicklungskonzept soll wie bereits erwähnt dabei helfen, alle Aufgaben und Maßnahmen der kommenden 8 – 10 Jahre zu listen, priorisieren und dann je nach finanziellen Möglichkeiten Schritt für Schritt abzuarbeiten. 

Am 13.09.2018 hat zum GEK eine Gemeinderatsklausur stattgefunden. Ziel dieser Klausur war es, die von der Kommunalentwicklung erarbeiteten Potentiale in Entwicklungsperspektiven und Leitprojekte zu erfassen, zu ergänzen und/oder zu ändern.

Erweiterte Bürgerinformationsveranstaltung vom 18.09.2018

Seit Juni 2018 erarbeitet die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) ein Gesamtörtliches Entwicklungskonzept (GEK), das Perspektiven für die Weiterentwicklung der Gemeinde aufzeigt und sämtliche Themenbereiche des öffentlichen Lebens umfasst: Wohnen, Arbeiten, Bildung und Betreuung, Verkehr, Miteinander leben und viele mehr. In der vorangegangenen Klausursitzung wurden die Perspektiven bereits mit dem Gemeinderat abgestimmt.

Die Einbeziehung der Meinung und des Erfahrungswissens der Akteure vor Ort ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Gemeindeentwicklungsprozesses. Daher waren alle Einwohnerinnen und Einwohner aufgefordert, sich im Rahmen der Erweiterten Bürgerinformationsveranstaltung am vergangenen Dienstag, 18.09.2018 miteinzubringen.

Nachdem die KE die bereits erarbeiteten Untersuchungsergebnisse vorgestellt hatte, gab es im Rahmen einer Frage- und Diskussionrunde die Möglichkeit weitere Perspektiven, Ziele und/oder Leitprojekte zu definieren. Ferner wurde anhand von Punkten ein Stimmungsbild über die Priorisierung von gewissen Perspektiven und Zielen eingeholt. Insgesamt nahmen ca. 150 Einwohnerinnen und Einwohner dieses Angebot war.

Präsentation der Kommunalentwicklung (Entwurf GEK)

Fotoprotokoll der Frage- und Diskussionsrunde

Beschlussfassung über das Gemeindeentwicklungskonzept und Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm zur städtebaulichen Erneuerung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat im Juli die Ausschreibung von Programmen für die „Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung“ bekannt gemacht. Die Antragsfrist endet am 31.10.2018. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.10.2018 die Verwaltung für die "Ortsmitte" Dogern einen entsprechenden Antrag einzureichen. Gleichzeitig hat er das von der KE erarbeitete GEK beschlossen, welches u.a. Grundlage für den Förderantrag ist.

Das vollständige Gemeindeentwicklungskonzept können Sie hier downloaden:

Gemeindeentwicklungskonzept

Zuwendungsbescheid über die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm

Am Donnerstag, den 28.03.2019 ging im Rathaus der Zuwendungsbescheid auf den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm ein. Ein großer Schritt für die Gemeinde.

Die Aufnahme der Neumaßnahme "Ortsmitte" erfolgte in das Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" mit einem Zuwendungsbetrag von 800.000 €. Diesem Förderrahmen liegt ein Förderrahmen von 1,3 Mio. € zugrunde.

 

Vorbereitende Untersuchung Teil II mit Bürgerinformationsveranstaltung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.01.2019 den zweiten Teil der Vorbereitenden Untersuchung beauftragt. Die wesentlichen Säulen der Vorbereitenden Untersuchung sind die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie der Träger öffentlicher Belange. Ziel ist es, einen intensiven Austausch mit den betroffenen Grundstückseigentümern einzuleiten und in Informationsveranstaltungen und Gesprächen Verständnis und Mitwirkungsbereitschaft für die anstehende Sanierung und Neuordnung zu wecken. Darüber hinaus dient die Beteiligung dazu, Erkenntnisse über die Durchführbarkeit der städtebaulichen Erneuerung zu erlangen. Die Ergebnisse werden von der KE in einem Bericht festgehalten und durch entsprechendes Plan- und Kartenmaterial ergänzt.

Ein wichtiger Teil dieser Untersuchung besteht aus der Befragung der Eigentümer im Sanierungsgebiet sowie der Träger öffentlicher Belange (TÖB). In den kommenden Wochen werden daher alle Eigentümer im Sanierungsgebiet entsprechend angeschrieben und gebeten einen Fragebogen auszufüllen und zur Auswertung an die KE zurückzusenden.

Nach der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der TÖB und Fragebögen der Eigentümer, können daraus das Neuordnungskonzept und ein Maßnahmenplan abgeleitet werden, die wiederum die Grundlage einer Kosten- und Finanzierungsübersicht bilden.

 

Der Abschlussbericht wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 08. Oktober 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen Teil II

 

Bürgerinformationsveranstaltung vom 17. Oktober 2019

Am Donnerstag den 17.10.2019 fand, im Bürgersaal der Gemeindehalle, eine Bürgerinformation über das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ und die im Gemeinderat am 08.10.2019 beschlossene Sanierungssatzung sowie die verabschiedeten Förderrichtlinien statt. Die Gemeindeverwaltung und der Projektpartner „KE – Kommunalentwicklung“ informierten die 50 interessierten Eigentümer/innen über die geplanten Maßnahmen und die privaten Fördermöglichkeiten. Im Anschluss an die Veranstaltung stand man für Fragen zur Verfügung.

Das Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte“ läuft bis zum 30.04.2027 und fördert auch private Modernisierungsmaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt in der energetischen Sanierung. Die Maßnahmen werden mit 10 % jedoch max. 10.000 € durch die Gemeinde unterstützt.

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte"

Der Gemeinderat legte in seiner Sitzung vom 08. Oktober 2019 das Sanierungsgebiet "Ortsmitte" förmlich fest und stimmte der Satzung einstimmig zu, in welcher das umfassende Verfahren bei der Durchführung der Gesamtmaßnahme angewandt wird.

Des Weiteren hat der Gemeinderat die Richtlinien zur Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungs- sowie privaten Freilegungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ beschlossen.

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte"

Richtlinien zur Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungs-maßnahmen