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Ziele und Zweck der Bebauungsplanaufstellung
Die Gemeinde Dogern beabsichtigt die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen. Zur Schonung von Grund und Boden sollen diese verdichtet bebaut werden, ohne die Gebäudehöhe der Umgebung maßgeblich anzuheben. Im Umfeld finden sich überwiegend zweigeschossige Gebäude, meist mit Sockel und Dachgeschosse, teils dreigeschossige Gebäude. Aus diesem Rahmen entwickeln sich die erstrebten Gebäudeoberkanten. Um den Verdichtungsansatz umzusetzen werden Dachformen und -neigungen vorgesehen, mit denen in den obersten Geschossen Wohnen in eigenständigen Nutzungseinheiten möglich ist. Die Topografie ermöglicht, in den niedrig gelegenen Teilen des Plangebietes ein weiteres Geschoss zu errichten.
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans "Breitmatten" beschlossen. Mit der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes zielt die Gemeinde Dogern auf die Entwicklung einer Fläche für den Wohnraumbedarf.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans "Breitmatten" im beschleunigten Verfahren nach § 215a i.V.m. § 13 a BauGB
Die Entwürfe des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wurden mit Begründung, Umweltfachbeitrag mit Vorprüfung des Einzelfalls und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie mit dem Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Zeitraum vom 26.06.2024 – 26.07.2024 öffentlich ausgelegt.
Erneute verkürzte öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Dogern hat am 24.09.2024 für den Bebauungsplan „Breitmatten“ und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in öffentlicher Sitzung eine erneute, verkürzte, auf die Änderungen beschränkte Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an das Hauptamt der Gemeinde Dogern (hauptamt@dogern.de) oder an die Stadtbau Lörrach (mail@stadtbau-loerrach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Dogern abgegeben werden.